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Derzeit befassen wir uns eingehend mit der Problematik der
REACh-Verordnung und haben dafür eine zentrale Koordination für
die gesamte OVERLACK Gruppe geschaffen.
Zur vollständigen Implementierung wurde ein interner Maßnahmenplan
erarbeitet, in dem alle Anforderungen und Pflichten für die in unseren
Produkten verwendeten Stoffe berücksichtigt werden.
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte näher erläutert.
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Ihre Ansprechpartnerin
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Sabrina Schilhabel
REACh Projekt-Management
Fon: +49 (+2161) 356 310
Fax: +49 (+2161) 356 4310
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| Vorregistrierung |
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Die Vorregistrierung ist notwendig, um die Übergangsfristen von 3,5 bis 11 Jahren nutzen zu können.
Alle Stoffe, die wir selbst importieren werden von uns vorregistriert. Bei allen Stoffen, die wir in der EU beziehen, klären wir mit unseren Lieferanten ab, ob diese Stoffe vorregistriert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt haben alle von uns befragten Lieferanten eine Vorregistrierung bestätigt.
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| Registrierung |
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine definitiven Aussagen zur Registrierung treffen können, da die Höhe der Kosten noch nicht ersichtlich ist. In den Substance Information Exchange Foren (SIEF) müssen Informationen über die Stoffe von den potentiellen Registranten ausgetauscht werden. Erst wenn die SIEF- bzw. Konsortialarbeit begonnen hat, können konkretere Einschätzungen hinsichtlich der Kosten und der Wirtschaftlichkeit einer Registrierung gemacht werden. Gehen Sie aber bitte für Ihre interne Vorplanung davon aus, dass voraussichtlich für alle von Ihnen bezogenen Produkten innerhalb der kommenden Jahre eine Lösung gefunden wird.
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| Weitergabe der Vorregistrierungs - Nr. |
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns bzgl. der Weitergabe von Vorregistrierungs-Nr. an die Empfehlung der CEFIC halten, die im REACh Industry Preparation Letter No. 9. S. 6 veröffentlicht wurde:
"The provision of a pre-registration number by a supplier does not guarantee his future compliance with REACh or continuity of supply as it is possible to pre-register but not follow through registration. (...) The pre-registration number will not reveal the substance identity or legal entity. The ECHA will not publish pre-registration numbers so there is no way to check whether pre-registration by a specific legal entity actually took place. Recommendation: Careful consideration should be given by each company to the communication of pre-registration numbers in the supply chain." |
| Erfassung der Anwendungen |
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| Aufgrund der verzögerten Veröffentlichung der Technical Guidance Documents (TGD) durch die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) existieren noch viele offene Fragen bezüglich der Kommunikation in der Lieferkette. Mit der Publikation des TGD zum RIP 3.2 (REACh Implementation Process - Ausführungsbestimmung zur Verordnung) wurden viele Fragen nicht geklärt. Wir hoffen, dass eine anwenderfreundliche Lösung gefunden wird. |
| Sicherheitsdatenblätter |
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Mit Inkrafttreten der Verordnung am 01. Juli 2007 wurden beim Sicherheitsdatenblatt bereits Änderungen wirksam. Da es sich in erster Linie um formale Änderungen handelt, werden unsere Sicherheitsdatenblätter bei der nächsten turnusmäßigen Überprüfung in das neue REACh-Format übertragen. Mit Anlaufen der Registrierungsaktivitäten von Herstellern und Importeuren ab Mitte 2008 werden sukzessive inhaltliche Erweiterungen des Sicherheitsdatenblattes folgen:
- Registrierungsnummer,
- Anwendungen,
- Expositionen und Empfehlungen für das Risikomanagement bei gefährlichen Stoffen.
Wir werden alle diese Neuerungen zeitgerecht und umfassend übernehmen.
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| Weitere Verfügbarkeit |
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Mit der durchgeführten Vorregistrierung wäre im ungünstigsten Fall erst einmal eine Mindestverfügbarkeit bis zum 01.12.2010 gegeben. Die Übergangsfristen für kleinere Mengen sind deutlich länger und enden spätestens 2018. Durch die enge Abstimmung mit unseren Lieferanten und unserem gut ausgebauten Lieferantennetzwerk sind wir in der Lage, im Falle eines Produktwegfalls neue Lieferquellen zu erschließen.
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| Fragebögen |
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Zurzeit ist es nicht sinnvoll, Fragebögen auszufüllen, da selbst die Informationen aus dem Standardfragebogen des VCI (Verband der Chemischen Industrie) noch nicht eindeutig beantwortet werden können. Wir bitten um Verständnis, werden aber jedem Kunden eine individuelle Antwort zukommen zu lassen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. |
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